Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen und -module in Deutschland
Gemäß § 12 Absatz 3 UStG entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Diese Regelung gilt für sämtliche wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie beispielsweise Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder Batteriespeicher. Ebenfalls betroffen sind Photovoltaikanlagen, die auf öffentlichen und anderen Gebäuden installiert werden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben (z.B. Vereinshäuser).
(Hinweis: Bestellungen für Wohnmobile erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung.)
Anmerkungen:
(1) Der Kauf mit Rabattcode wird nicht unterstützt.
(2) die Liefer- und Rechnungsadresse muss in Deutschland liegen. Die Mehrwertsteuer kann nicht in andere Länder erstattet werden.
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